Der Pfalzgraf erhielt u.a. den Streichenberg und das halbe Dorf Stebbach,  während die andere Hälfte Stebbachs bei den Herren von Gemmingen als  Vasallen des Grafen Ludwig von Öttingen verblieb. 1509 konnten die Herren  von Gemmingen diese Hälfte im Tausch mit Rechten am Dorf Ingenheim in  ihr Eigentum bringen.         Philipp von Gemmingen war es schließlich, der diese Hälfte des Dorfes  Stebbach 1520 der Kurpfalz lehenbar machte, die ja bereits schon die andere  Hälfte besaß. Mit der Übereignung an den Pfalzgrafen bei Rhein begann die  Lehnsherrschaft der Kurpfalz über das ganze Dorf Stebbach.  Nach dem Tode der letzten Lehensträgerin aus der unterschlossischen oder  Stebbacher Linie, Anna von Gemmingen, zog die Kurpfalz 1577 den  Gemminger Lehensanteil ein und gab ihn trotz einiger Gesuche der Herren  von Gemmingen um Belehnung vorläufig nicht mehr aus.    Verwaltet wurde die ehemals öttingen-gemmingische Hälfte Stebbachs von  der Amtskellerei Hilsbach, während die alte kurpfälzische Hälfte unter der  Verwaltung von eigens eingesetzten Streichenberger Amtskellern stand.   Erst 1670 gab die Kurpfalz Streichenberg und das ganze Dorf Stebbach an  die Herren von Degenfeld, Raugrafen zu Pfalz, zu Lehen. Die Raugrafen  waren die nicht ebenbürtigen Kinder des Pfalzgrafen aus seiner morgana-   tischen Ehe mit Louise von Degenfeld. Die raugräfliche Linie erlosch bald und  so gelangten Stebbach und Streichenberg 1733 an die verwandte Linie der  Grafen von Degenfeld-Schonburg.   Die Altane war einst ein  imposantes Anwesen am  Ortsausgang in Richtung  Gemmingen (Abbruch 1962).  Es hatte seinen Namen von  dem hölzernen Balkon, der  das obere Stockwerk an  zwei Seiten umgab.      Nach der Zerschlagung der Kurpfalz kam Stebbach mit Burg Streichenberg 1802/3 zunächst an das  Fürstentum Leiningen und schon 1806 an das neu entstandene Großherzogtum Baden. Lehnsherren blieben  auch im neuen Staat die Fürsten von Leiningen, Ortsherren die Grafen von Degenfeld-Schonburg.  Lehen Das Lehnswesen bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung der abendländischen  Staaten, vor allem aber des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.   Der Lehnsherr, welcher der rechtliche Eigentümer von Grund und Boden oder bestimmter Rechte war, verlieh  diese dem Lehnsempfänger (=Lehnsmann, Vasall) auf Lebenszeit. Beide verpflichteten sich zu gegenseitiger  Treue: Der Lehnsherr zu Schutz und Schirm, der Lehnsempfänger zu Rat und Hilfe. Als Lehen übergab der  Lehnsherr Burgen, Dörfer, Güter und Grundstücke oder gewisse Rechte in den Besitz des Lehnsmanns. Das  Lehen beinhaltete ein erbliches Nutzungsrecht. Altane
Das Dorf Stebbach als Lehen    Im 8. und 9. Jahrhundert, also in fränkischer Zeit, unterstanden die Dörfer  meist noch keinem adeligen Grundherrn. Die Bauern waren selbst freie  Herren und konnten über ihr Eigentum auch selbst verfügen. Erst später  bildete sich die feudale Herrschaftsform, in der ein Freiherr oder Ministeriale  die Grundherrschaft über ein Dorf oder Gebiet in treuer Gefolgschaft und  Dienstbarkeit von einem mächtigeren Herrn übertragen bekam.  Als Grundherren über Gemmingen - Zimmern - Streichenberg - Stebbach  etablierten sich im 12. Jahrhundert die Freiherren von Gemmingen.      In den peripheren Teilen der ursprünglichen Gemarkung gestaltete sich die  landwirtschaftliche Nutzung äußerst schwierig und zeitaufwändig und dürfte  unter den damaligen Verhältnissen vom Zentralort Gemmingen aus kaum zu  bewältigen gewesen sein. Deshalb baute man in den Außenbereichen einen  oder mehrere Höfe und konnte nun diese Gemarkungsteile landwirtschaftlich  effizienter nutzen. Stebbach könnte auf derartige Weise ähnlich wie Zimmern  als Ausbauort des größeren Urdorfes Gemmingen entstanden sein und sich  nach der Abtrennung seiner Gemarkung im 12. oder 13. Jahrhundert als  eigenständiges Dorf entwickelt haben.    Im Jahre 1292 fand das Dorf Stebbach in einer schriftlichen Vereinbarung  zur bevorstehenden Königswahl zwischen Pfalzgraf Ludwig II. und dem  Thronanwärter Albrecht von Habsburg erstmals urkundliche Erwähnung.  Pfalzgraf Ludwig hatte sein gesteigertes Interesse auf den Kraichgauer Besitz der Grafen von Öttingen bekundet, und nun gab ihm die alsbaldige  Königswahl Anlass und Gelegenheit, zumindest einen Teil davon unter seine  Herrschaft zu bringen. Zwar schlug sein Ansinnen zunächst fehl, weil  Albrecht damals bei der Wahl unterlag, doch um 1310 wurde Graf Conrad  von Öttingen in Reichsacht genommen und verlor seinen gesamten Besitz  rund um den Steinsberg an die Rheinische Pfalzgrafschaft.