In Blau auf silbernem Dreiberg drei goldene Kornähren’ Die goldenen Kornähren stehen symbolisch für den landwirtschaftlichen Charakter der Gemeinde, während die Farben Blau und Silber auf die frühere Zugehörigkeit zur Kurpfalz hinweisen.
Schultheiße, Vögte, Bürgermeister    Eine kurpfälzische Landgemeinde wie Stebbach besaß schon in früheren  Jahrhunderten eine eingeschränkte örtliche Selbstverwaltung. Seit Alters her  setzte die Grund- oder Landesherrschaft dazu eine Person ihres Vertrauens  ein, die die Einhaltung der auf den Dörfern geltenden Dorfordnungen  überwachte und nötigenfalls auch durchsetzte. Dieses wichtige und bedeu-   tungsvolle Amt zwischen den Bürgern und der Herrschaft bekleidete der  Schultheiß - später wechselte die Amtsbezeichnung auf Vogt. Bei der  Durchführung seiner Aufgaben stand ihm das aus den gewählten Gerichts-   verwandten bestehende Ortsgericht zur Seite. Der Schultheiß war selbst ein  Glied der Gemeinde und hatte darauf zu achten, dass die Dorfbevölkerung  ihren Pflichten nachkam; er verkündete die Anordnungen der Grundherr-   schaft, war in deren Abwesenheit mit der niederen Gerichtsbarkeit betraut  und überwachte die Amtsführung der beiden Bürgermeister, die in damaliger  Zeit als Rechnungsführer fungierten. Ein Mitglied des Ortsgericht bekleidete  das Amt des Anwalts. Er musste ein rechtskundiger und wortgewandter Mann  sein, denn er hatte einem Beschuldigten vor dem Ruggericht beizustehen.  Zur Verhandlung kamen Beleidigungen, Verleumdungen, Raufereien, Feld-   oder Waldfrevel und andere kleinere Gesetzesübertretungen.  Liste der Schultheiße und Vögte von Stebbach: Hans Hertle (um 1500), Johann Michael Decker (um 1547), Laux Göller (um  1570); Claus Repp ( um 1585); Erasmus Göller (um 1588), Marx Kärcher  (um 1603), Hanns Repp (um 1615), Johann Hertle (1635 und 1656 ...),  Johann Philipp Voltz (1661 und 1678 ...), Johann Michael Weickum ( ... 1685  ...), Johann Jacob Weickum (1689-1703), Christoph Beck (1703-1723),  Simon Brian (1723-1736), Johann Jakob Lörtz (1736-1763), Konrad Maag  (1763-1788) Carl August Finck (1788-1808, dann bis 1812 Vogt), Johann  Georg Beck (1812-1828), Wilhelm Brian (1828-1830), Wilhelm Burkhard  (1830-1832).    Seit 1832 heißen die Ortsvorsteher in den nun badischen Gemeinden  ‘Bürgermeister’. Zur Beratung und Beschlussfassung wurde dem gewählten  Bürgermeister schon damals ein Gemeinderatsgremium zur Seite gestellt.   Der Bürgermeister hatte als ausführendes Gemeindeorgan Gesetze zu  verkünden und auch zu vollziehen, er hatte das Gemeindevermögen zu  verwalten, und er war Vorsitzender des Gemeinderats. Außerdem übernahm  er die Aufsicht über die Ortspolizei und war  befugt, kleinere Strafen selbst auszusprechen. Die Bürgermeister in Baden-Württemberg (seit  1952) sind Vorsitzende des Gemeinderates und  Leiter der Gemeindeverwaltung. Sie vertreten  die Gemeinde nach außen. Ihre Amtszeit  beträgt acht Jahre.     Liste der Bürgermeister von Stebbach:  Wilhelm Burkhard (1832-1841), Wilhelm Brian  (1841-1851),  Johann Georg Beck  (1851-1868),  Georg Weickum (1868-1888), Jakob Burkhard  (1888-1922), Adam Friedrich (1922-1924),  Alfred Hildenbrand (1924-1933), Fritz Geiger  (1933-1945), Willi Klein (1945), Jakob Kilwy  (1945-1966), Wilhelm Ziegler (1966-1973).  Seit der Eingemeindung nach Gemmingen:  Werner Reiner (1974-2001) und Timo Wolf (seit     2001)  Bürgermeister Wilhelm Ziegler und Bürgermeister Jakob Kilwy Die Bürgermeister Wilhelm Ziegler (links) und Jakob Kilwy